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Ich biete psychotherapeutische Hilfe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres) sowie ihrer Bezugspersonen an. Psychotherapie kann hilfreich sein,

... wenn Ängste über die entwicklungsphasentypischen Ängste und Sorgen hinausgehen, die sozio-emotionale Entwicklung auffällig verläuft, Trauer verarbeitet oder Anpassungsprozesse im Rahmen von Trennungen, Scheidungen und anderen Lebensereignissen professionelle Unterstützung bedürfen.

 

... wenn es zu Entwicklungsblockaden, Leistungsschwierigkeiten oder Diskrepanzen bezüglich schulischen Zielvorstellungen zwischen Kindern und Eltern kommt.

... bei Selbstzweifeln, Unsicherheit, Schwierigkeiten im Rahmen der Identitätsentwicklung, depressiven Episoden, psychosomatischen Störungen.

... in Ausbildung und Studium, wenn aller Anfang schwer ist, die neue Umgebung ungewohnt, die Anforderungen unbewältigbar erscheinen.

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Sie können mich zu jeglichen Fragestellungen bezüglich Entwicklungsaufgaben, psychischen sowie psychosomatischen Störungen im Kindes- und Jugendalter ansprechen. Im Rahmen der Sprechstunde(n) entscheiden wir gemeinsam, ob eine Beratung ausreicht oder eine Psychotherapie notwendig ist. 

In Folge können die sogenannten „probatorischen Sitzungen“ stattfinden. Diese erfolgen zur vertieften Anamnese, zur Diagnostik (unter zu Hilfenahme von standardisierten Fragebögen und Testverfahren) sowie zum besseren Verständnis der Situation und um Zielsetzung der Behandlung vereinbaren zu können. Begleitend wird ein sogenanntes Konsil (eine ärztliche Untersuchung) veranlasst, um körperliche Ursachen für die aktuellen Probleme auszuschließen.

Besteht ein zu behandelndes psychisches Problem, wird im Anschluss an die probatorischen Sitzungen ein Antrag bei Ihrer privaten Krankenkasse gestellt. Eine mögliche Kurzzeittherapie besteht aus bis zu 24 Sitzungen, für eine Langzeittherapie können 60 Stunden beantragt werden. Zusätzlich wird ein Stundenkontingent für die Einbeziehung der Bezugspersonen (im Verhältnis (1:4) beantragt.

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Die Sitzungen finden in der Regel wöchentlich statt, eine Einheit beträgt 50 Minuten. Die begleitenden Elterngespräche erfolgen nach Vereinbarung. Die Gesamtdauer einer Therapie kann bei Bedarf durch weitere Anträge verlängert werden.

Es besteht grundsätzlich Schweigepflicht. Einer Behandlung müssen alle Sorgeberechtigten zustimmen.

In allen Entwicklungsphasen kann es zu Angststörungen, Aggressionen, Depressionen, Dissoziationen, Essstörungen, Leistungsproblemen, Mobbing, Selbstverletzendem Verhalten, Somatisierungsstörungen, Trauer… und anderen psychischen Belastungen, Krisen und Problemen kommen.

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